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AGB

Allgemeine Verkaufs - , Lieferung s - und Zahlungsbedingungen der kunkler GmbH 72116 Mössing en – techtrims – Großhandel - — Stand Dezember 2015 für Großhandelskunden —

§ 1 Allgemeines

1.Ein Vertrag kommt mit uns nur auf der Grundlage dieser kunkler GmbH Bedingungen zustande. Anderslautende Einkaufsbedingungen seitens des Käufers werden nicht anerkannt. Dies gilt selbst dann, wenn wir die Lieferung ohne gesonderten Vorbehalt ausführen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer. Wir senden dem Käufer auf Anforderung unsere Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung zu.

2.Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 wird ausgeschlossen.

3.Erfüllungsort für die Leistungen aus dem Vertrag ist unser Geschäftssitz. Wir sind berechtigt, im Rahmen der Auftragsbestätigung davon abweichend den Ort des Auslieferungslagers als Erfüllungsort zu bestimmen. Gerichtsstand für alle sich aus dem Geschäft ergebenden Streitigkeiten ist Tübingen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die deutsche Fassung dieser Bedingungen ist maßgeblich.

§ 2 Vertragsinhalt

1.Änderungen in Form, Farbe, Gewicht, Qualität oder Ausführung sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu Beanstandungen oder zum Rücktritt, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Käufer zumutbar sind. Jedoch sind wir nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen. Im Übrigen gelten die mit dem Angebot überlassenen Materialien wie Abbildungen, Zeichnungen. Muster und Proben als unverbindliche Anschauungsstücke, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind; dies gilt auch für Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben.

2. Produktionsbedingte, handelsübliche Abweichungen von der Bestellmenge sind nicht immer zu vermeiden. Geringfügige, im Verhältnis zur Liefermenge nicht ins Gewicht fallende Mehr- oder Minderlieferungen entbinden den Käufer nicht von seiner Abnahmeverpflichtung und werden in der Rechnung berücksichtigt.

3.Auftragsannullierungen sind nur mit unserem Einverständnis möglich. In diesem Fall steht uns ein pauschaler Schadenersatz in Höhe von 20 % der vereinbarten Kaufpreissumme zu. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt beiden Parteien vorbehalten.

§ 3 Lieferung

1.Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes geht mit der Bereitstellung des Liefergegenstandes bei uns, über die der Käufer unverzüglich informiert wird, auf den Käufer über. Wünscht der Käufer die Versendung des Liefergegenstandes, so geht die Gefahr mit der Auslieferung des Liefergegenstandes an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Käufer über, auch wenn wir ausnahmsweise die Versandkosten übernommen haben. Bei Teillieferungen gilt diese Regel entsprechend. Bei Exportgeschäften liefern wir vorbehaltlich anderer Vereinbarung auf Grundlage der Incoterms 2000 ab Werk (EXW).

2.Die Gefahr geht ebenfalls auf den Käufer über, wenn er sich im Annahmeverzug befindet. Wir sind zu Teillieferungen gegen anteilige Rechnungsstellung berechtigt, soweit die Teillieferung unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Käufer zumutbar ist. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere Schadenersatz und Rücktrittsrecht wegen der nicht erbrachten Teillieferung, bleiben dem Käufer vorbehalten, auch soweit sie sich auf den Vertrag insgesamt beziehen.

3.Für die Rechtzeitigkeit der Lieferung ist der Tag maßgebend, an dem die Ware das Auslieferungslager verlässt.

4.Wird der Versand auf Veranlassung des Käufers um mehr als 2 Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin oder, wenn kein Liefertermin vereinbart ist, um mehr als 2 Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, so sind wir berechtigt, für jeden angefangenen Monat ein pauschales Lagergeld in Höhe von 0,5% des Preises der Lieferung, höchstens jedoch 5% zu berechnen. Der Nachweis höherer oder niedriger Lagerkosten bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten.

5.Nicht rechtzeitige Abnahme infolge Verschuldens des Käufers berechtigt uns - nach Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen - wahlweise unsere Forderung fällig zu stellen, vorn Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Im letztgenannten Fall sind wir berechtigt, pauschalen Schadenersatz in Höhe von 20 % der vereinbarten Kaufpreissumme geltend zu machen. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt beiden Parteien vorbehalten.

§ 4 Lieferverzögerungen

1.Ereignisse höherer Gewalt, wie z.B. Verkehrsstörungen, Rohstoffmangel, Streik und Aussperrung, Ausfall der Energiezufuhr, Zerstörungen unseres Betriebes oder wichtiger Betriebsteile und sonstige Betriebsstörungen sowie andere, von uns nicht zu vertretende Hindernisse, die uns die Lieferung unmöglich machen oder erschweren, berechtigen uns, die Lieferung während der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben. Dies gilt auch dann, wenn solche Umstände bei Zulieferern eintreten. Wenn dem Käufer unverzüglich Mitteilung gemacht wird. dass die Lieferung aus den vorgenannten Gründen nicht oder nicht vollständig erfolgen kann. sind der Rücktritt und die Forderung von Schadenersatz durch den Käufer ausgeschlossen. Dauern diese Umstände mehr als drei Monate an, haben beide Parteien das Recht, vorn Vertrag zurückzutreten.

2.Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Haben wir zur Erfüllung des Vertrages ein Deckungsgeschäft mit einem Unterlieferanten abgeschlossen und kommt dieser seiner Lieferverpflichtung nicht nach, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3.Falls wir in Lieferverzug geraten, kann der Käufer Schadenersatzansprüche sowie Rücktrittsforderungen nur geltend machen, wenn er uns eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat und diese Frist fruchtlos abgelaufen Ist. Die Nachfrist muss 4 Wochen betragen. Bei Exportgeschäften hat sie mindestens 5 Wochen zu betragen.

4. Im Falle grob oder leicht fahrlässig herbeigeführten Verzugs haften wir auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, wobei unsere Haftung für den Schadenersatz neben der Leistung auf 5 % des Preises der Lieferung und für den Schadenersatz statt der Leistung auf 10% des Preises der Lieferung begrenzt ist.

§ 5 Gewährleistung und Haftung

1.Zum Erhalt von Gewährleistungsrechten ist der Käufer verpflichtet, seine aus § 377 HGB folgenden Untersuchungs- und Rügepflichten zu erfüllen. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen ab Empfang des Liefergegenstandes, schriftlich unter Angabe der LieferscheinNummer anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Nicht erkennbare Mängel sind nach deren Entdeckung ebenfalls unverzüglich, spätestens 14 Kalendertage nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Die Untersuchungs- und Rügefristen gelten in gleicher Weise für Direktlieferungen an von dem Käufer benannte Dritte.

2.Für Mängel in der aus dem Garn oder anderer unserer Artikel hergestellten Ware, die durch nicht sachgemäße Verarbeitung und Behandlung unserer Artikel entstanden sind, wird keine Haftung übernommen. Hierbei bleibt eine technisch nicht vermeidbare Abweichung des Ausfalls vorbehalten. Garne und andere Artikel können durch den Lagerungszeitraum ihre technischen Eigenschaften verändern (Alterung). Durch Alterung bedingte technische oder chemische Veränderungen sind deshalb kein Mangel.

3.Bei Sachmängeln erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung, Lieferung mangelfreier Ersatzware. letztere innerhalb angemessener Frist, in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Rückerhalt der Ware. In diesen Fällen tragen wir die Transport- Wege- und Materialkosten, soweit sie sich nicht dadurch erhöhen, dass die mangelhafte Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort (§ 1 Abs. 3j verbracht wurde. Bei laufender Geschäftsbeziehung kann nach unserer Wahl auch eine Gutschrift erfolgen. Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich insbesondere diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, unter den Voraussetzungen des § 440 BGB vom Vertrag zurückzutreten, eine entsprechende Minderung des Kaufpreises oder Schadenersatz nach Maßgabe von Abs. 4 zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Ein Fehlschlagen der Nachbesserung ist frühestens nach einem dritten erfolglosen Nachbesserungsversuch gegeben. Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatz wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt der Liefergegenstand beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Im Falle der Gutschriftserteilung ist der Käufer nicht gehindert, einen ihm darüber hinaus entstandenen Schaden geltend zu machen.

4.Bei Schadenersatzansprüchen des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung, haften wir in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt, wenn unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit nicht wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadenersatzanspruch wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die gleiche Begrenzung gilt in Fällen der groben Fahrlässigkeit.

5.Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit der EAN-Codierung bzw. UPCCodierung sind gänzlich ausgeschlossen.

6.Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht in Fällen der schuldhaften Verletzung des Lebens. des Körpers oder der Gesundheit.

7.Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang. Die Regelungen zur Verjährung von Rückgriffsansprüchen Im Falle des Vorliegens eines Verbrauchsgüterkaufs bleiben unberührt.

§ 6 Preise, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1.Falls nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk in Euro. Sie erhöhen sich um die Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe.

2.Wir sind berechtigt. eingehende Zahlungen zunächst auf rückständige Verpflichtungen zu verrechnen. Als Zahlungseingang gilt der Tag der Gutschrift auf unserem Bankkonto. Alle Zahlungen müssen spesenfrei erfolgen. Zahlungsziel ist 30 Tage netto. Wir liefern ex works (EXW). Ausnahme: bei Bestellungen über EUR 350,00 liefern wir frachtfrei. Der Käufer kommt durch Mahnung nach Fälligkeit oder nach Ablauf der 30 Tagen (Zahlungsziel) Verzug. Die Verzugszinsen betragen 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3.Wir sind nicht verpflichtet. Zahlungen durch Kundenwechsel anzunehmen.